
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld, bei der eine Tagespflegeperson (auch Tagespflegepersonen / Tagesvater genannt) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten als Kinderfrau betreut. Weiterhin ist ein Zusammenschluss von 2 oder mehr Tagespflegepersonen zu einer Großtagespflege möglich, in welcher bis zu 10 Kinder gleichzeitig betreut werden können.
Die Kindertagespflege ist hinsichtlich der qualitativen und rechtlichen Voraussetzungen und Maßstäbe gleichrangig mit der U3-Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita / Krippe) und gilt als alternatives Betreuungsangebot für Kinder von 0 Jahren bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Eine familiennahe Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson wird v.a. zur Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern bis 3 / 4 Jahren genutzt, ist aber auch ergänzend zu Krippe / Kita / Kindergarten oder Schule als Anschluss- bzw. Hausaufgabenbetreuung möglich.
Um Kinder in Tagespflege betreuen zu dürfen, benötigt eine Tagespflegepersonen / Tagesvater eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Die Voraussetzungen dafür finden Sie auf der Unterseite „Für Tagespflegepersonen“.Weiterhin werden die Tagespflegepersonen regelmäßig vom Jugendamt überprüft (angemeldet und unangemeldet).

Auf dieser Google Maps-Karte erhalten Sie einen geografischen Überblick über alle qualifizierten Tagespflegepersonen und Kinderfrauen des Vereins.
Die Karte wird laufend u.a. um neue Vereinsmitglieder erweitert und aktualisiert.
Beim Anklicken auf einen Pin erscheint der Name der jeweiligen Tagespflegepersonen.
Die Kontaktdaten sowie nähere Informationen zur jeweiligen Tagespflegepersonen erhalten Sie im nachfolgenden Abschnitt „Übersicht aller Tagespflegepersonen des Vereins“.
Hier können Sie die Kontaktdaten aller Tagespflegepersonen sowie weitere Informationen zu ihnen nach Wohnort gegliedert erhalten.
Dazu klicken Sie bitte auf den jeweiligen Namen der Tagespflegepersonen bzw. Kinderfrau.
Janet Jahn
Aleksandra Regienczuk
Milagros Carbajal de Yousefi
Ramona Schoger
Elke Esswein
Dennis Rünzler
„Kann die Tagespflege über diesen Verein nur empfehlen. Habe bereits mein zweites Kind dort zur Betreuung bei einer Tagespflegepersonen. Mein größter Punkt für die Tagespflege ist die dort sehr familiäre Atmosphäre. Es kann dadurch einfach viel spezieller auf die Bedürfnisse und Förderung der Kinder eingegangen werden.Für die soziale Entwicklung der Kinder finde ich die Gruppen auf maximal 5 Kindern genau richtig. Ich kann es nur jedem empfehlen.“
(Maria Selhuber, Großaitingen)
„Die familiäre und herzliche Betreuung einer Tagesmama schafft Geborgenheit, individuelle Förderung der Persönlichkeiten und einen liebevollen Umgang miteinander.“
(Franziska Merbs, Neusäß)
„Uns hat die professionelle Betreuung, das familiäre Umfeld und der enge Kontakt zur Tagespflegepersonen begeistert. Wir würden die Entscheidung immer wieder für eine qualifizierte Tagespflegepersonen treffen.“
(Daria Betlei, Diedorf)
Da die Kindertagespflege öffentlich gefördert wird, müssen Personensorgeberechtigte ähnlich wie in Krippe / Kindergarten nur einen geringen Eigenanteil zur Betreuung tragen. Die Kosten richten sich dabei nach der durchschnittlich gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit. Bei Geringverdienern / Alleinerziehenden besteht nach Überprüfung und Auflistung der wirtschaftlichen Verhältnisse zudem noch die Möglichkeit, die komplette oder teilweise Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.
Die aktuellen Elternbeiträge für Kinder aus dem Landkreis Augsburg finden Sie hier
Die Elternbeiträge für Kinder aus der Stadt Augsburg finden Sie hier:
Seit dem 01.03.2020 besteht für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr die Pflicht eines ausreichenden Masernimpfschutzes, sofern diese in Kindertageseinrichtungen oder in einer Tagespflegestelle betreut werden. Die Vorlage des aktuellen Impfausweises ist daher eine Voraussetzung für die Betreuung Ihres Kindes.
Die Eingewöhnung bei einer Tagespflegeperson ist in der Regel an das Berliner Modell angelehnt, um Ihrem Kind eine langsame Gewöhnung und Bindung an die Tagespflegeperson zu ermöglichen.
Nach §23 SGB VIII Abs. 4 Satz 2 und Art. 20 Satz 2 BayKiBiG ist es finanziell und organisatorisch alleinige Aufgabe des zuständigen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, für sämtliche Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Das Landratsamt Augsburg bietet daher an 4 Stützpunkten im Landkreis die Möglichkeit einer Ersatzbetreuung der Tagespflegekinder. Alternativ können sich auch Tagespflegepersonen gegenseitig vertreten (Tandemmodell).Bitte befragen Sie die jeweilige Tagespflegeperson, an welchem Modell sie teilnimmt.